Sozialer Dienst

Leistungen im Bereich Wohnen

1.     Hilfe zur Gewinnung bzw. Wiedergewinnung einer selbständigen Lebensführung (z.B. Hilfen bei der Aufstellung von Speiseplänen, Planung von Haushaltskosten, Einkäufen, Mengenbestimmung beim Einkauf, Zubereitung von Mahlzeiten, Bewirtschaftung der Küche, Müllentsorgung und Wertstofftrennung, Anleitung zur Körperhygiene, Kleiderauswahl, Vermittlung von Verkehrssicherheit und allgemeiner Mobilität, Gestaltung und Sauberhaltung des Wohnbereichs).

2.     Hilfen zur Entwicklung einer individuellen Tagesstruktur (z.B. Einüben von Tag‑ und Nachtrhythmus, von Ruhe und Aktivitätszeiten, der Einhaltung von Mahlzeiten, Erkennen und Einhalten von fremdbestimmten Tagesabschnitten).

3.     Training angemessener Verhaltensweisen und Hilfestellung bei der Bewältigung von Schwierigkeiten in der Gemeinschaft (z.B. Spielgruppen, Einzelgespräche, Möglichkeit zur Erörterung von Problemen in Kleingruppen und in Form von themenzentrierten Gesprächskreisen, in denen das Erkennen und Wahrnehmen von Rechten und Pflichten, das Lernen sich einzubringen und zu behaupten, erörtert und geübt wird).

4.     Förderung von Kontakt‑ und Kommunikationsfähigkeit (z.B. Hilfen beim Aufbau und bei der Pflege von Kontakten und sozialen Beziehungen wie zu Angehörigen und Freunden, Vereinen, Nachbarschaft, zur Auflösung von Isolation, zum Aufbau und zum Entgegenwirken bei Rückzugstendenzen).

5.     Hilfen bei einer den individuellen Bedürfnissen gerecht werdenden Freizeitgestaltung durch heiminterne Angebote und Förderung der Teil­nahmen an externen Angeboten (z.B. Ermöglichung persönlicher Hobbies, der Teilnahme bzw. Besuch von kulturellen Veranstaltungen, wie z.B. Kino, Theater, Sportveranstaltungen und Ausflügen). Der Einrichtungsträger stellt auch sicher, dass soziotherapeutische Maßnahmen/Erholungsmaßnahmen durchgeführt werden können. Die Teilnahme an religiösen Veranstaltungen wird ermöglicht.

6.     Hilfen zur Vermeidung krankheitsbedingter Krisen (z.B. Überwachung ärztlich verordneter Maßnahmen mit entsprechender Dokumentation, Einzel‑ und Gruppengespräche) sowie Krisenintervention.

7.     Hinführung zu einer angemessenen Tätigkeit in Zusammenarbeit mit   entsprechenden Institutionen (Zusammenarbeit mit den Fachdiensten der Träger von Rehabilitationsmaßnahmen, Unterstützung der Teilnehmer/Teilnehmerinnen bei Inanspruchnahme schulischer und beruflicher Rehabilitation).

8.     Hilfen zur Gestaltung von rechtlich geprägten Beziehungen (z.B. Unterstützung bei Kontaktaufnahme von Betreuern und Behörden, Hilfe bei der Regelung der finanziellen Situation).

9.     Hilfen bei der Inanspruchnahme medizinischer Leistungen einschließlich Überwachung und Fortführung von ärztlich verordneten Maßnahmen sowie die Sicherstellung ergänzender grundpflegerischer Maßnahmen.

10. Hilfen beim sachgerechten Umgang mit orthopädischen und sonstigen Hilfsmitteln (z.B. An‑ und Ablegen der Hilfsmittel, Beschaffung, Pflege und Instandhaltung).

11. Der Einrichtungsträger stellt sicher, dass die Bewohner/Bewohnerinnen pünktlich und entsprechend vorbereitet zu ihren jeweiligen Angeboten der Tagesstruktur gelangen. Hierzu gehören auch Hilfen zur Aufarbeitung von Erfahrungen aus der Tagesstruktur.

Strukturqualität

Personelle Ausstattung/Qualifikation des Personals

Die personelle Ausstattung (Zahl, Funktion und Qualifikation des Personals) zur Erfüllung der Leistungen in der Wohnstätte wird in Abhängigkeit der Auslastung sichergestellt.